Der Export von Oldtimern ins Ausland kann lohnend sein – sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder zur Erfüllung internationaler Nachfrage. Doch der Weg durch Behörden und Regularien erfordert gute Vorbereitung.

1. Fahrzeugpapiere vorbereiten
Für den Export sind vollständige Dokumente essenziell: Zulassungsbescheinigung Teil I und II, ggf. ein Oldtimer-Gutachten (z. B. nach §23 StVZO), Kaufvertrag und Identitätsnachweis des Verkäufers.

2. Abmeldung und Zollkennzeichen
Das Fahrzeug muss vor dem Export in Deutschland abgemeldet werden. Für den Export ins Ausland ist ein Ausfuhrkennzeichen nötig, das beim Straßenverkehrsamt beantragt wird – inklusive Versicherungsschutz und technischer Prüfung.

3. Zollabwicklung
Bei Exporten außerhalb der EU ist eine Ausfuhranmeldung beim deutschen Zoll erforderlich. Das erfolgt elektronisch über das ATLAS-System. Je nach Zielland können Zölle und Steuern anfallen, deren Höhe sich am Fahrzeugwert orientiert.

4. Transport organisieren
Der sichere Transport sollte idealerweise durch spezialisierte Speditionen erfolgen. Diese kennen die Anforderungen und können auch beim Grenzübertritt unterstützen. Wichtig: Transportschutz und Versicherung abschließen.

5. Zulassung im Zielland
Je nach Land gelten unterschiedliche Vorschriften für die Zulassung. Einige Staaten erkennen deutsche Oldtimer-Gutachten an, andere verlangen eigene technische Prüfungen. Eine frühzeitige Information bei der zuständigen Behörde im Zielland ist ratsam.

Fazit
Der Oldtimer-Export ist machbar – mit guter Planung und professioneller Unterstützung. Wer die bürokratischen Schritte kennt, kann wertvolle Fahrzeuge sicher und rechtskonform ins Ausland überführen.

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